Anmeldung:
Pro Veranstaltung ist eine verbindliche Anmeldung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail auf dem Anmeldeformular vorzunehmen.
Mit nur einem Anmeldeformular können Sie sich für bis zu sechs Fortbildungsveranstaltungen anmelden. Bitte denken Sie daran, die Veranstaltungsnummer und Ihren Berufsstatus einzutragen. Oder nutzen Sie unseren Service der Online Anmeldung über das Internet.
Anmeldefrist:
Eine Anmeldung ist bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Später eingehende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Insbesondere ist dann nicht gewährleistet, über eventuell notwendige Raumänderungen informieren zu können.
Begrenzte Teilnehmerzahl:
Bei allen Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Zusage:
Bei allen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer ca. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Zusage.
Zahlungsaufforderung:
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen enthält die schriftliche Zusage gleichzeitig die Zahlungsaufforderung.
Reduzierte Teilnahmegebühr:
Sie erhalten 25% Ermäßigung auf alle Fortbildungs-Veranstaltungen, wenn Sie ein gültiges Fortbildungszertifikat besitzen. (Für alle Veranstaltungen mit Teilnahmegebühr über 10,00 Euro). Für Pharmaziestudierende, Pharmaziepraktikanten und Auszubildende zur PTA und PKA reduziert sich die Teilnahmegebühr bei Veranstaltungen, die über einer Gebühr von 10,00 Euro liegen, um 50%.
Absage/ Raumänderung:
Rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn werden Sie über evtl. Überbuchungen oder Raumänderungen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail informiert.
Nachrückverfahren:
Sofern Teilnehmerplätze zurückgegeben werden, werden diese im Nachrückverfahren vergeben.
Stornierung:
Bei einer Abmeldung bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Kosten erhoben. Danach müssen die vollen Teilnahmegebühren getragen werden.
Ausfall der Veranstaltung:
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund Krankheit des Referenten oder höherer Gewalt wird ein Schadenersatzanspruch nicht begründet. Die Teilnahmegebühren werden aber erstattet.