Ab 01. Juli 2004 wurde die Punktefortbildung für Apothekerinnen und Apotheker eingeführt. Dadurch besteht für Mitglieder der Apothekerkammer Schleswig-Holstein die Möglichkeit, ihre Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren und durch das sogenannte Fortbildungszertifikat nachzuweisen. Die Punktefortbildung ist ein Angebot der Apothekerkammern, das auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. Mit dem Fortbildungszertifikat wird dem einzelnen Apotheker/ der Apothekerin aber auch dem Berufsstand als Gesamtheit die Möglichkeit gegeben, die Fortbildungsaktivitäten nach innen und außen zu dokumentieren.
Ab 01.01.2006 wurde auch für Pharmazeutisch technische Assistentinnen und Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten die punktebewertete Fortbildung eingeführt.
Die Kammerversammlung hat Richtlinien formuliert, die aufzeigen, wie jeder Einzelne Punkte sammeln kann. Zur Vereinfachung haben wir die häufig gestellten Fragen (FAQ`s) für Sie zusammengestellt. Wir möchten Ihnen die Dokumentation erleichtern und haben deshalb die entsprechenden Formulare für Sie vorbereitet, die als Download zur Verfügung stehen.
In den Richtlinien können auch alle Veranstalter von Fortbildungen die Vorgehensweise bei der Beantragung auf Anerkennung ihrer Veranstaltungen bei der Apothekerkammer Schleswig-Holstein nachlesen. Das Antragsformular (Akkreditierungsantrag) steht ebenfalls als Download zur Verfügung.