Folgende Vorgehensweise empfiehlt sich:
1. Sammeln, 2. Kopieren, 3. Einreichen, wenn Punktzahl erreicht und Zeitraum erfüllt ist.
1. Sammeln
Die Punkte sind auf den Teilnahmebescheinigungen der Apothekerkammer ausgewiesen. Sonstige Fortbildungsanbieter können ihre Fortbildung bei der Apothekerkammer Schleswig-Holstein akkreditieren lassen. Auch hier besteht seitens des Veranstalters die Pflicht, die Anzahl der Punkte und die Kategorie anzugeben.
2. Kopieren
Kopie aller Teilnahmebescheinigungen und Fortbildungsnachweise anfertigen.
3. Einreichen, wenn Punktezahl erreicht und Zeitraum erfüllt ist.
3.1 Formulare für die Antragsstellung zur Hand nehmen (die Formulare finden Sie am Ende eines jeden Fortbildungsprogramms sowie im Internet: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de unter der Rubrik Fortbildung/Punktefortbildung/Formulare zum download).
3.2 Formular: "Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Schleswig-Holstein" ausfüllen und unterschreiben.
3.3 Entsprechende Nachweise in Kopie hinzufügen (keine Originale einsenden!)
3.4 An die Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 75, 24105 Kiel, übersenden.
Es existieren zwei Fortbildungsrichtlinien, die detaillierte Auskünfte zu allen Fragen rund um die Fortbildungspunkte beantworten. Eine Richtlinie regelt die Punktefortbildung für Apothekerinnen und Apotheker, die zweite Fortbildungsrichtlinie für PTA's, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten. Gerne stehe wir Ihnen unter der Telefonnummer 0431/ 579 3514 bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Es empfiehlt sich, auch die Erläuterungen zu der Fortbildungsrichtlinie zu lesen: "Wissenswertes über die Punktefortbildung".
Hinweis: Fortbildungsveranstaltungen, die vor dem 01. Juli 2004 (Apothekerinnen und Apotheker) und dem 01. Januar 2006 (übriges pharmazeutisches Personal) stattgefunden haben, zählen nicht, da zur Anerkennung das Inkrafttreten der Richtlinie Voraussetzung ist.
Ab wann kann ein Antrag auf Zertifikaterteilung gestellt werden?
Anträge auf Erteilung des Fortbildungszertifikates können von Apothekerinnen und Apothekern ab 01.07.2007 gestellt werden.
Das nicht approbierte pharmazeutische Personal hat noch länger Zeit zum Punktesammeln! Die Phase der Antragsstellung beginnt für diese Berufsgruppen ab 01.01.2009.
Wertvolle Tipps zur Punktefortbildung
In der Richtlinie der Apothekerkammer Schleswig-Holstein zum Erwerb eines freiwilligen Fortbildungszertifikats für Apothekerinnen und Apotheker und in der Richtlinie für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und Apothekenassistenten wird erläutert, mit welchen Fortbildungsmaßnahmen Punkte gesammelt werden können.
Veranstaltungen der DPhG
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) können Punkte erworben werden. Die Termine der Veranstaltungen in Schleswig-Holstein werden regelmäßig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
ZL-Ringversuche
Auch die Teilnahme an ZL-Ringversuchen zu Blutuntersuchungen oder an ZL- Ringversuchen zu Rezeptur wird mit Fortbildungspunkten belohnt. www.zentrallabor.com
Lernerfolgskontrollen
Für die erfolgreiche Durchführung einer Lernerfolgskontrolle (Fragebögen über die präsentierten Inhalte im Anschluß an Veranstaltungen) wird darüber hinaus ebenfalls ein Fortbildungspunkt vergeben.
Vorträge in Alten- und Pflegeheimen
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Vorträge in Pflegeheimen halten, bekommen hierfür Fortbildungspunkte. Hier existiert eine Limitierung der Vorträge. Jedes Vortragsthema wird einmal pro Jahr anerkannt, jdeoch bei Nachweis des Seminars jedes Jahr wieder.
Qualitätszirkel für Apotheker
Für die Teilnahme an externen Apotheker-Qualitätszirkeln werden Fortbildungspunkte vergeben.
Pseudocustomer
Der Pseudo-Customer Besuch, einen kontinuierliche Maßnahme zur Verbesserung der Beratungsqualität, wird mit 8 Fortbildungspunkten pro Besuch bewertet. (Informationen zum Pseudocustomer - Konzept finden Sie unter www.abda.de in der Rubrik Themen - Qualitätssicherung.
Veranstaltungen von Apothekerkammern anderer Bundesländer
Die Fortbildungspunkte, die für die Teilnahme an von anderen Apothekerkammern akkreditierten Veranstaltungen erworben wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
Veranstaltungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Durch die Teilnahme an von der Ärztekammer Schleswig-Holstein akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen erworbene Fortbildungspunkte werden von der Apothekerkammer Schleswig-Holstein anerkannt.