Der Gesetzgeber hat Regelungen bezüglich Qualität für Apotheken getroffen. Der § 135 a Sozialgesetzbuch V verpflichtet alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu qualitätssichernden Maßnahmen.
Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein wurde über den § 5 Heilberufegesetz autorisiert, Regelungen über qualitätssichernde Maßnahmen zu erlassen. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein bietet auf dieser Grundlage die Serviceleistung "Zertifizierung von QM-Systemen" in Apotheken an.
Grundlagen des QMS:
Apothekerliches Berufs- und Berufsausbildungsrecht:
Arzneimittelrecht
Apothekenrecht
Medizinprodukterecht:
Betäubungsmittelrecht:
Heilwesenwerberecht
Sozialrecht