aponet.de - Nachrichten

WHO warnt vor neuen Viren
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An manchen Stress gewöhnt man sich nie
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Pharmazeutische Zeitung online:

Taler für Rezepteinlösung sind verboten (Di, 21 Mai 2013)
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UV-Strahlen: Kinderhaut braucht mehr Schutz (Di, 21 Mai 2013)
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Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat Regelungen bezüglich Qualität für Apotheken getroffen. Der § 135 a Sozialgesetzbuch V verpflichtet alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu qualitätssichernden Maßnahmen.

 

Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein wurde über den § 5 Heilberufegesetz autorisiert, Regelungen über qualitätssichernde Maßnahmen zu erlassen. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein bietet auf dieser Grundlage die Serviceleistung "Zertifizierung von QM-Systemen" in Apotheken an.

 

Links zur ABDA bzw. Gesetze und Verordnungen online beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter bundesrecht.juris.de