aponet.de - Nachrichten

Eisprung setzt Frauen die rosa Brille auf
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Erst Herzrasen, dann Vorhofflimmern?
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Pharmazeutische Zeitung online:

Pfizer: Vorläufig kein Xiapex für deutsche Patienten (Mi, 16 Mai 2012)
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Telomerase-Gentherapie verlängert Mäuseleben (Mi, 16 Mai 2012)
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Weitere Links

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat Regelungen bezüglich Qualität für Apotheken getroffen. Der § 135 a Sozialgesetzbuch V verpflichtet alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu qualitätssichernden Maßnahmen.

 

Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein wurde über den § 5 Heilberufegesetz autorisiert, Regelungen über qualitätssichernde Maßnahmen zu erlassen. Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein bietet auf dieser Grundlage die Serviceleistung "Zertifizierung von QM-Systemen" in Apotheken an.

 

Links zur ABDA bzw. Gesetze und Verordnungen online beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter bundesrecht.juris.de