Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die AMK über Arzneimittelrisiken zu informieren: Sie können den Berichtsbogen im PDF-Format unten herunterladen, die Vorlage am PC oder nach Ausdruck handschriftlich ausfüllen oder bevorzugt das Online-Formular unter www.abda.de nutzen.
Hinweise lt. AMK-Homepage:
Informationen zur Meldung von Vorkommnissen zu Medizinprodukten finden Sie unter www.bfarm.de. Für die Information 45/16 der AMK zu den geänderten Meldepflichten bei Vorkommnissen ab 2017 klicken Sie bitte hier.
Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ wurde am 10. Mai 2022 von der Mitgliederversammlung der BAK verabschiedet. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil und vier Anlagen:
Die aktuelle Version finden Sie auf der ABDA-Homepage im Unterpunkt Berufsbilder.
Das Ziel des Pseudo Customer-Konzeptes ist, sich berufsintern kritisch mit der Qualität der Beratung in öffentlichen Apotheken auseinander zu setzen. Es stellt ein praktikables Instrument zur Qualitätssicherung und -verbesserung im Apothekenalltag dar. Damit kann jede Apotheke ihre Beratungsstärke einfach und anonym bestimmen lassen und ein persönliches Feedback mit Verbesserungsvorschlägen für die Beratungspraxis erhalten.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit der Online-Anmeldung finden Sie unter www.abda.de.
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Tel. 0431/57935-10
Fax. 0431/57935-20
E-Mail: info@aksh-kiel.de
Vorratshaltung nach ApBetrO § 15 Abs. 2