satzung über die entschädigung für tätigkeiten im berufsbildungsausschuss, in den prüfungsausschüssen und den prüferdelegationen im rahmen der ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen angestellten (pkA) nach den bestimmungen des § 40 Abs. 6 und des § 77 Abs. 3 des berufsbildungsgesetzes vom 20. dezember 2023
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung nach den Bestimmungen des § 40 Abs. 4 und des § 77 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 11. Dezember 2013