satzung über die entschädigung für tätigkeiten im berufsbildungsausschuss, in den prüfungsausschüssen und den prüferdelegationen im rahmen der ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen angestellten (PKA) nach den bestimmungen des § 40 abs. 6 und des § 77 abs. 3 des berufsbildungsgesetzes vom 20. dezember 2023

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Amtsbl. Schl.-H. 2024 S. 77
Entschädigung nach BBiG.pdf
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung nach den Bestimmungen des § 40 Abs. 4 und des § 77 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 11. Dezember 2013
Amtsbl. Schl.-H. 2013 S. 1143+1144
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